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Karlsruher Mehrheitsentscheidung nicht nachvollziehbar

November 16, 2011

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche, wonach die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungswidrig sei, halte ich für kaum verständlich. Der Einfluss der deutschen Abgeordneten auf die Entscheidungen in Brüssel und Straßburg droht zurückgedrängt zu werden. Grund: In den großen Fraktionen, die für die Entscheidungsfindung maßgeblich sind, werden Abgeordneten fehlen, weil einige Sitze an Splitterparteien gehen werden – und das, wo Deutschland bei der nächsten Europawahl aufgrund der Vereinbarungen im Lissabonvertrag ohnehin nur noch 96 (statt bisher 99) Sitze im EP besetzen darf. Die deutschen Parlamentarier sind künftig in ihren jeweiligen Fraktionen gegenüber den anderen Nationen also schwächer vertreten. Dieses wirkt sich auch bei der Besetzung wichtiger Positionen nachteilig aus, welche nach dem d’Hondt-Verfahren verteilt werden.

Ich bedaure es sehr, dass ein Urteil, das mit sehr knapper Mehrheit gefällt wurde, und dessen Begründung selbst unter denen umstritten war, die ihm zugestimmt haben, nun diese Konsequenzen mit sich bringt. Keine Frage, dass am Wahlrecht zum Europäischen Parlament noch etwas zu verbessern wäre, idealerweise durch die Einführung eines einheitlichen europäischen Wahlverfahrens, aber dieses Urteil einiger Karlsruher Richter greift viel zu kurz und ist sogar kontraproduktiv.

Ein Kommentar

  1. Verfassungsrichter sind, im Gegensatz zu BGH-Richtern, politische Richter. Sie müssen also nicht zwangsläufig etwas können.



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