
EU-Kommission legt in Sachen VW-Gesetz nach
November 27, 2008Die Europäische Kommission hat heute in Sachen VW-Gesetz nachgelegt. Es wird von Seiten der Kommission weiter eine Nachbesserung am VW-Gesetz gefordert. Gleichzeitig ist das Vertragsverletzungsverfahren auf die zweite Stufe gehoben worden. D.h. die Bundesrepublik hat seit heute noch zwei Monate Zeit den Forderungen der Europäischen Kommission nachzukommen. Sollte Deutschland dieser Aufforderung nicht nachkommen, so könnte dann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
Das sture Vorgehen der Europäischen Kommission mag formalrechtlich in Ordnung sein. Aber mich bringt dieses Vorgehen auf die Palme, denn die aktuelle Finanzkrise hat gezeigt, dass freier Kapitalverkehr ohne Rahmenbedingungen und Mindestregeln nicht das Allheilmittel ist. Ganz im Gegenteil. Deshalb sollte die Europäische Kommission nicht an diesem sturen Kurs in Sachen VW-Gesetz festhalten, sondern sollte lieber darüber nachdenken, ob man nicht generell über eine Änderung der Wettbewerbsregeln nachdenkt.
Für die über 373.000 VW-Beschäftigten ist das Vorgehen der Europäischen Kommission sicherlich nur schwer vermittelbar, um es einmal moderat auszudrücken!



